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Herzlich Willkommen beim Versicherungsvermittlerregister

Versicherungsvermittler und -berater bedürfen in der Regel einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden.

Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und –berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen. Die gewerbebezogenen Daten des Versicherungsvermittlers/ -beraters sind hier frei einsehbar. Die Nutzung der Daten zu werblichen Zwecken ist untersagt.

Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer eingerichtet wird.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler/ -berater zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

Die Statistik, der im Versicherungsvermittlerregister registrierten Versicherungsvermittler/-berater wird quartalsweise veröffentlicht und ist unter folgendem Link abrufbar: Statistik

Weitere Informationen, Merkblätter und Stellungnahmen zu dem Thema "Versicherungsvermittlung" finden Sie auf der Homepage des DIHK unter folgendem Link: Informationen, Merkblätter und Stellungnahmen

Informationen zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler /-berater finden Sie hier: Informationen zur Sachkundeprüfung

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